Ich stimme der letzten Bewertung vollkommen zu. Sich selber mit 5 Sternen zu bewerten und dann auch noch ffentlich Details aus Fllen bekannt zu geben und mit Anzeigen zu drohen, das geht gar nicht.
Kann ich nicht empfehlen. Und wie es aussieht kommt auf jede ehrliche, negative Bewertung auf einmal eine positive Bewertung aus dem Nichts. Das scheint mir alles nicht sehr ernst. Also lieber einen serieusen Anwalt suchen!
Nach meinem Kanzleiregister sind Sie, Herr Rolf K, Elle L., S.S., Hans M,, Pearl Iran, , Geht Euch Nix an verborgen, The Prazaar, weder Mandanten meiner Kanzlei gewesen. noch sonst mir bekannt. Sollten Sie Mandant meiner Kanzlei gewesen sein, wre es fair, wenn Sie sich Ihren Vorwrfen stellen wrden. Hierzu lade ich Sie ein. Entgegen Ihrer Auffassung gibt es viel mehr zufriedene Mandanten, auf anderen Bewertungsportalen ist man vllig entgegengesetzter Meinung. Ich gebe Ihnen jedoch die Chance, in dem von mir angebotenen persnlichen Gesprch Ihre, meiner Meinung nach doch sehr allgemeinen Aussage, durch Fakten zu untermauern.zur Bewertung von Karsten U.Wenn ich so inkompeteten wre, wre es mir nicht gelungen, von Ihrem Schuldner Geid beizutreiben. Der Schaden ist deshalb durch mich nicht grer geworden . Ich bin nicht Vertragspartner der Rechtsschutzver- sicherung, sondern Sie. Wenn es bei der Regulierung durch die Rechts- schutzversicherung zu Problemen kommt, dann htten Sie mir die Regulierung des verdienten Honorars durch die RSV nicht anbieten drfen, sondern selbst das verdiente Honorar bezahlen mssen. Von Inkompetenz meinerseits kann daher keine Rede sein. Es besteht der Verdacht der Rache wegen der berechtigten Strafanzeige meinerseits gegen Sie oder der Verschaffung von Vorteilen fr eine Konkurrentin durch die Bewertung.zur Bewertung von Jan SchulterWieder einmal das Ritual, das sich inzwischen leider verbreitet hat, d.h. die Anonymitt direkt oder indirekt zu whlen, um Unzufriedenheit zu us- sern. Wenn Herr Schulter tatschlich der Meinung ist, eine schlechte Dienstleistung durch mich erfahren zu haben, dann htte er - wie es auch absolut blich unter Geschftsleuten ist - sich persnlich mit mir um die Klrung der vermeintlichen Schlechtleistung bemht. Aus meiner Sicht stellt sich die Angelegenheit wie folgt dar: Es entspricht guter anwaltlicher bung, Vorschuss zu erheben, hierzu war Herr Schulter nicht in ausreichendem Masse bereit. Herr Schulter hatte ein umfassendes Problem, das er mit Recht dezidiuert gelst haben wollte. Nicht bedacht hatte er allerdings, dass zu einer Leistung auch eine adquate Gegenleistung gehrt. Bei meinen umfassenden Leistungen habe ich - wie blich -einen ( weiteren ) Honorarvorschuss verlangt, dessen Zahlung von ihm allerdings abgelehnt worden ist. Es hie, dass er daz uohne Zahlung der Gegenseite finanziell nicht in der Lage wre. Stndig neue Anforderungen - ohne die erforderliche Gegenleistung, wie hier Kostenvorschuss - ist nicht blich. Es ist auch nicht mglich, ein solches Mandat als 1A-Mandat zu fhren. Da Herr Schulter anscheinend der Auffassung ist, dass dieses unter den vorerwhnten Umstnden trotzdem erfolgen mu, bin ich nicht der richtige Ansprechpartner fr ihn gewesen. Es drfte doch auch wohl ihm bekannt sein, dass es eine Vielzahl von Mandanten gibt, die mit meiner Leistung absolut zufrieden sind, und dass diese, aufgrund ihrer Gegenleistung, wie Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses, vorrangig bedient werden. Das habe ich ihm auch mehrfach mitgeteilt. Selbstverstndlich bentigt ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwltin die Zuarbeit des Mandanten; das in diesem Zusammenhang auch das vom Mandanten gelieferte Material Einlass in den Schriftstzen der RAn im Falle des Herrn Schulter findet, ist doch wohl normal. Oder hat Herr Schulter von mir erwartet, dass ich ein nicht gerichtsverwertbares Mrchen fr ihn der Gegenseite vorlege. Aber, wie bereits vorerwhnt, gehrt Herr Schulter zu den Mandanten, die sich verstecken und nicht den Mut besitzen, persnlich die fr ihn vermeintlichen Unbilligkeiten vortragen, um so eine fr beide Seiten adquate Lsung zu finden. .......Anmerkung: Ganz nebenbei in diesem Zusammenhang noch erwhnt: Ich habe fr Herrn Schulter einen Betrag in fnfstelliger Hhe erstritten, was er geflissentlich verschweigt. Ergo, dient seine Rezension lediglich dazu, mich zu denunzieren, was den Verdacht der Ntigung und der Verleumdung begrndet, was von mir bei den zustndigen Strafverfolgungsbehrden angezeigt wird.
Diese Dame ist einfach berfordert wenn ihr einen Anwalt sucht nehmt euch wen anderes
Eine Anwltin die auf Google Maps Mandanten- und Fallinformationen preisgibt und einhergehend mit Anzeigen droht. In meinen Augen nicht seris und ich wrde jedem empfehlen diese Kanzlei zu meiden. Man ist bei jeder anderen Kanzlei bestimmt besser aufgehoben als hier.
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